| Die
häufigsten Fragen
Fördergebiet und Förderzeitraum
Förderfähig sind Vorhaben, die
- bis 31. Dezember 2006 begonnen wurden bzw. werden
- und sich auf den Kooperationsraum
beziehen.
Förderberechtigte
Antragsberechtigte für Förderungen sind
u.a.:
- Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
- natürliche und juristische Personen des öffentlichen und
privaten Rechts
- Unternehmen
- Verbände und Vereine
- Kammern, Interessenvertretungen
Detaillierte Informationen zu den Förderberechtigten
und Förderkriterien erhalten Sie in den einzelnen Maßnahmenblättern
Ergänzung
zur Programmplanung.
Projektkriterien und Projektauswahl
Im Rahmen von INTERREG IIIA werden Vorhaben gefördert,
die sowohl
- auf einer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
bei der Projektentwicklung und Projektumsetzung beruhen,
- als auch eine hohe funktionale Integration der Grenzregionen
zum Ziele haben.
Die Förderwürdigkeit ergibt sich aus den
grenzübergreifenden Qualität der einzelnen Schritte bei der
Projektentwicklung und -umsetzung. Innerhalb des Programmes werden
jene Projekte gefördert, die zumindest von Partnern auf beiden
Seiten der Grenze geplant bzw. konzipiert werden und bei denen eine weitere
Phase in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführt wird.
Projekte, die zur funktionalen (regionalen) Integration beitragen,
sind dadurch gekennzeichnet, dass die Projektkonzeption darauf ausgerichtet
ist, sich an der Perspektive eines (mittelfristig) über die Grenzen
hinweg ökonomisch und sozial integrierten Raumes zu orientieren und
das Projekt Ressourcen, Partner oder Zielgruppen von beiden Seiten der
Grenze verbindet. Hinsichtlich der Wirkung der grenzübergreifenden
(funktionalen, regionalen) Integration müssen die zur Förderung
beantragten Vorhaben zumindest eine der Wirkungskategorien
(siehe nachfolgende Tabelle!) nachweisen.
Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zur Gleichbehandlung
der Geschlechter und zur allgemeinen Umweltverträglichkeit leisten.
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