Voraussetzungen Weg zur Förderung
Förderstellen Antragsformular
 

Die häufigsten Fragen

 

Fördergebiet und Förderzeitraum

Förderfähig sind Vorhaben, die

  • bis 31. Dezember 2006 begonnen wurden bzw. werden

  • und sich auf den Kooperationsraum beziehen.

 

Förderberechtigte

Antragsberechtigte für Förderungen sind u.a.:

  • Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse

  • natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Unternehmen
  • Verbände und Vereine
  • Kammern, Interessenvertretungen

Detaillierte Informationen zu den Förderberechtigten und Förderkriterien erhalten Sie in den einzelnen Maßnahmenblättern Ergänzung zur Programmplanung.

 

Projektkriterien und Projektauswahl

Im Rahmen von INTERREG IIIA werden Vorhaben gefördert, die sowohl
  1. auf einer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Projektentwicklung und Projektumsetzung beruhen,
  2. als auch eine hohe funktionale Integration der Grenzregionen zum Ziele haben.

Die Förderwürdigkeit ergibt sich aus den grenzübergreifenden Qualität der einzelnen Schritte bei der Projektentwicklung und -umsetzung. Innerhalb des Programmes werden jene Projekte gefördert, die zumindest von Partnern auf beiden Seiten der Grenze geplant bzw. konzipiert werden und bei denen eine weitere Phase in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführt wird.

Projekte, die zur funktionalen (regionalen) Integration beitragen, sind dadurch gekennzeichnet, dass die Projektkonzeption darauf ausgerichtet ist, sich an der Perspektive eines (mittelfristig) über die Grenzen hinweg ökonomisch und sozial integrierten Raumes zu orientieren und das Projekt Ressourcen, Partner oder Zielgruppen von beiden Seiten der Grenze verbindet. Hinsichtlich der Wirkung der grenzübergreifenden (funktionalen, regionalen) Integration müssen die zur Förderung beantragten Vorhaben zumindest eine der Wirkungskategorien (siehe nachfolgende Tabelle!) nachweisen.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zur Gleichbehandlung der Geschlechter und zur allgemeinen Umweltverträglichkeit leisten.


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