| Modalitäten für
die Bereitstellung der Informations- und Publizitätsmittel
Um die von einem der Strukturfonds kofinanzierten Aktionen
sichtbar zu machen, sorgt die zuständige Verwaltungsbehörde
dafür, dass die nachstehend aufgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen
eingehalten
werden:
Informations- und Kommunikationsmaterial
- Bei Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblätter,
Mitteilungsblätter) über die von den Strukturfonds kofinanzierten
Interventionen enthält das Vorsatzblatt sowohl einen gut sichtbaren
Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls
des betreffenden Fonds als auch das europäische Emblem, falls ein
nationales oder regionales Emblem verwendet wird. Die Veröffentlichungen
enthalten die Referenzen der für die Unterrichtung des Interessenten
zuständigen Einrichtung sowie der für die Durchführung
der betreffenden Intervention benannten Verwaltungsbehörde.
Zum Beispiel:
Bei Broschüren sollte folgender Text zum Logo gestellt werden: |
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- Bei online übermitteltem Material (Website,
für die potentiellen Begünstigten eingerichtete Datenbank)
oder audiovisuellem Material gelten die vorstehend genannten Grundsätze
entsprechend. Bei der Ausarbeitung des Kommunikationsaktionsplans sind
die neuen Technologien zu verwenden, die eine rasche und effiziente
Informationsverbreitung ermöglichen, doch ist es auch wichtig,
einen Dialog mit dem breiten Publikum herzustellen.
Im Rahmen von Websites der Strukturfonds ist es angezeigt,
- den Beitrag der Europäischen Union und gegebenenfalls
des betreffenden Fonds zumindest auf der Homepage zu nennen;
- eine Verbindung (Hyperlink) zu den anderen Websites
der Kommission für die einzelnen Strukturfonds zu schaffen.
Zum Beispiel:
Bei Websites sollte folgender Text zum Logo gestellt werden:
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Diese Website
wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE) kofinanziert |
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| Informationsveranstaltungen
Bei Informationsveranstaltungen (Konferenzen,
Seminare, Messen, Ausstellungen, Wettbewerbe) im Zusammenhang mit den
von den Strukturfonds kofinanzierten Interventionen müssen die Veranstalter
auf die Gemeinschaftsbeteiligung an diesen Interventionen hinweisen, indem
sie die europäische Fahne im Sitzungssaal anbringen und das Emblem
auf den Dokumenten verwenden.
Die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten sind
erforderlichenfalls bei der Vorbereitung und Abwicklung dieser Veranstaltungen
behilflich.
Hinweistafeln
Hinweistafeln sind an den Baustellen der kofinanzierten
Infrastrukturprojekte, deren Kosten die unter Ziffer 3.2.2.2 genannten
Beträge (mehr als 3 Mio. EUR, Anmerk. des GTS) überschreiten,
aufzustellen. Auf diesen Tafeln ist eine Fläche für den Hinweis
auf die Beteiligung der Europäischen Union zu reservieren.
Die Größe der Hinweistafeln muss der Bedeutung des Projekts
entsprechen.
Für den der EU-Beteiligung vorbehaltenen Teil der Hinweistafeln gelten
folgende Kriterien:
- Er nimmt mindestens 25 %der Gesamtfläche der Hinweistafel
ein;
- er zeigt das genormte europäische Emblem und den
nachstehend aufgeführten Text in folgender Aufmachung:
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- das Emblem muss den geltenden Normen entsprechen;
- die zur Angabe der finanziellen Beteiligung der Europäischen
Union verwendeten Buchstaben müssen genauso groß sein wie
die Buchstaben im nationalen Teil, allerdings kann der Schriftsatz unterschiedlich
sein;
- der betreffende Fonds kann genannt werden.
Falls die zuständigen nationalen oder regionalen Behörden
davon absehen, eine Hinweistafel aufzustellen, um ihre Beteiligung an
der Finanzierung eines Projekts deutlich zu machen, ist der Beitrag der
Europäischen Union auf einer besonderen Tafel anzugeben. In diesem
Fall gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend.
Die Hinweistafeln werden spätestens sechs Monate nach Fertigstellung
der Arbeiten entfernt und durch Erinnerungstafeln (siehe unten) ersetzt.
Erinnerungstafeln
Bleibende Erinnerungstafeln werden an den verwirklichten
Projekten angebracht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
(Kongreßzentren, Flughäfen, Bahnhöfe usw.) und die von
den Strukturfonds kofinanziert wurden. Sie müssen nicht nur das europäische
Emblem zeigen, sondern auch die Kofinanzierung durch die Europäische
Union und gegebenenfalls den betreffenden Fonds angeben.
Bei Projekten von Sachinvestitionen in Unternehmen sind Erinnerungstafeln
für einen Zeitraum von einem Jahr anzubringen.
Wenn eine zuständige Behörde oder ein Endbegünstigter beschließt,
für Projekte, deren Gesamtkosten weniger als 500 000 EUR für
die vom FIAF kofinanzierten Operationen und weniger als 3 Mio. EUR für
alle anderen Operationen betragen, Hinweis- oder Erinnerungstafeln zu
errichten, Veröffentlichungen herauszugeben oder sonstige Informationsmaßnahmen
durchzuführen, so ist die EU-Beteiligung ebenfalls anzugeben.
Plakate
Um die Empfänger zu unterrichten und die
Öffentlichkeit über die Rolle der Europäischen Union bei
der
Entwicklung der Humanressourcen, der Berufsbildung und der Beschäftigung,
den Investitionen in Unternehmen und in die Entwicklung des ländlichen
Raums zu informieren, stellen die Verwaltungsbehörden sicher, dass
Plakate mit Angabe des Beitrags der Europäischen Union und gegebenenfalls
des betreffenden Fonds in allen Einrichtungen angeschlagen werden, die
von den Strukturfonds finanzierte Aktionen durchführen oder in Anspruch
nehmen (Arbeitsvermittlungsstellen, Berufsbildungseinrichtungen, Industrie-
und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, regionale Entwicklungsagenturen
usw.).
Benachrichtigung der Begünstigten
In allen an die Begünstigten gerichteten
Mitteilungen der zuständigen Behörden über die Zuschussgewährung
ist die Kofinanzierung durch die Europäische Union und gegebenenfalls
der Betrag oder der Prozentsatz der Beteiligung des betreffenden Gemeinschaftsinstruments
anzugeben. |