Wie komme ich zu einem Antragsformular?
1. Kontaktaufnahme mit der möglichen Lead-Partner-RK, 2. Kurzbeschreibung
der Projektidee mittels Formular, 3. bei positiver Beurteilung der
Projektidee erhält der Lead-Partner die Berechtigung, ein Antragsformular
auszufüllen (via e-Mail), 4. mit den erhaltenen Zugangsdaten
(PCode, Schreib-Passwort, Lese-Passwort) kann das Antragsformulars
von www.efre.at/etz/download.aspx
bezogen werden. |
Was bedeutet
PCode?
Jedem Projekt ist ein sog. PCode (Jxxxxx) zugeordnet, welcher das
Projekt eindeutig identifiziert. Dieser Code wird Ihrem Projekt bereits
bei der Freigabe der Projektidee zugewiesen und bleibt über den
gesamten Projektzeitraum unverändert. Wir ersuchen Sie, diese
Kennung bei jedem Schriftverkehr (z.B. mit einer RK) zu verwenden.
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Was bedeutet Schreib-
und/oder Lese-Passwort?
Wird eine Projektidee positiv beurteilt, erhält der Lead-Partner
ein Verständigungs-Mail mit den Zugangsdaten, welches neben dem
PCode auch zwei verschiedene Passwörter enthält. Mit dem
Schreib-Passwort sind Schreib- und Leserechte verbunden, das Lese-Passwort
berechtigt nur zum Lesen. Zum Ausfüllen des Antragsformulars
ist das Schreib-Passwort erforderlich. Empfohlen wird, dass dieses
ausschließlich vom Lead-Partner verwendet wird; die Projektpartner
können damit den Antrag zwar lesen, aber nicht selbst befüllen.
Diese Trennung ist programmtechnisch nicht zwingend erforderlich und
kann zwischen den Projektteilnehmern geregelt werden. |
Wie
erfolgt der Datenaustausch zwischen den einzelnen Projektteilnehmern?
Datentransfer per e-Mail:
Wenn das Antragsformular via e-Mail verschickt wird, vermeiden Sie
bitte eine Bearbeitung direkt im Mail selbst; dies könnte zu
Datenverlusten führen. Speichern Sie die Datei bitte jeweils
lokal auf Ihrem Rechner, bevor Sie mit der Änderung beginnen.
Neben der herkömmlichen Versendung der Datei mittels e-Mail
kann auch der Datentransfer über das System genutzt werden.
Dazu stellt der Lead-Partner die Daten mittels „Daten Upload“
im System bereit. Der Projektpartner lädt sich von www.efre.at/etz/download.aspx
ein leeres Antragsformular mit den Zugangsdaten (eventuell beschränkt
auf Leserechte) herunter und holt sich die bereits vorhandenen Daten
über „Daten Download“ in das Formular hinein. Er
kann somit sämtliche bereits erfolgten Einträge lesen.
Hat er nur das Leserecht, kann er keine Änderungen oder Ergänzungen
durchführen; hat der Projektpartner ebenfalls Schreibrechte,
kann er den Inhalt des Antrags verändern. Vorteil dieser Vorgehensweise
ist insbesondere eine Datensicherung über das System.
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Was ist
ein Lead-Partner?
Der Begriff Lead-Partner bezeichnet den federführenden Begünstigten
in einem Projekt. Dies ist jener Partner, der die Gesamtkoordination
und letztlich auch die Verantwortung für das Projekt gegenüber
dem Programm INTERREG Bayern – Österreich 2007-2013 trägt.
Änderungen in der Lead-Partnerschaft während der Projektlaufzeit
sollten gut überlegt werden, da dies sowohl für das Projekt
als auch programmtechnisch mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
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Wie viele
Partner können in einem Projekt mitwirken?
Je mehr Partner sich an der Umsetzung eines Projektes beteiligen,
desto aufwendiger wird die Abwicklung. Deshalb haben wir die maximal
mögliche Anzahl auf sieben (= Lead-Partner plus 6 weitere Partner)
begrenzt. Empfohlen wird, nur jene Partner im Antrag anzuführen,
bei denen für das Projekt auch Kosten anfallen. |
Wie
hoch ist der EFRE-Fördersatz?
Für klassische INTERREG-Projekte und Netzwerk-Projekte
gilt ein Fördersatz von max. 50% sowie jeweils 5% Zuschlag
für die Erfüllung eines 3. und 4. Kooperationskriteriums.
Für überwiegend Investitionsprojekte sowie Infrastrukturprojekte
gilt ein Fördersatz von max. 40% sowie jeweils 5% Zuschlag
für die Erfüllung eines 3. und 4. Kooperationskriteriums.
Für überwiegend Investitionsprojekte sowie Infrastrukturprojekte
von Kommunen und privaten Projektträgern gilt ein Fördersatz
von max. 40% sowie jeweils 10% Zuschlag für die Erfüllung
eines 3. und 4. Kooperationskriteriums.
In begründeten Ausnahmefällen und bei Erfüllen aller
4 Kooperationskriterien kann die Förderintensität auf
Projektteilebene auf max. 75% erhöht werden.
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Ab welchem
Zeitpunkt können im Projekt anfallende Kosten verrechnet werden?
Grundsätzlich markieren die Datumsangaben von Projektbeginn und
-ende jene Zeitspanne, in der projektbezogene Ausgaben getätigt
werden können. Darüber hinaus ist es jedoch möglich,
Ausgaben zur Vorbereitung des Projektes bis zu einer Höhe von
5% der gesamten förderfähigen Ausgaben geltend zu machen.
Anerkannt werden dabei ausschließlich Reisekosten, Personalkosten
sowie zwingend erforderliche externe Sach- und Dienstleistungen. Diese
sog. Vorbereitungsphase kann sich maximal auf 1 Jahr vor Projektbeginn
– frühestens der 01.01.2007 – erstrecken. |
Was bedeutet
der Begriff „Kooperationskriterien“?
Grundvoraussetzung für die Förderung eines Projektes aus
INTERREG ist der Nachweis, dass die Projektteilnehmer jeweils auf
mindestens zwei Arten (Kriterien) zusammenarbeiten. Dabei gilt ein
Kooperationskriterium nur dann als erfüllt, wenn alle Unterpunkte
zutreffend sind. (Details siehe "Merkblatt
Kriterien der Qualität der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit“) |
Wie wird
der Antrag ausgedruckt?
Verwenden Sie für den Ausdruck des Antrags die Funktion „Antrag
drucken“ im Antragsformular; dadurch erhalten Sie einen optisch
ansprechenden Ausdruck. (Bei der Verwendung der Druckfunktion im Pull-down-Menü
von Excel kann es vorkommen, dass die Daten – je nach Einstellung
– nicht vollständig dargestellt werden.) |
Wie wird
ein Antrag eingereicht?
Ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt, ist dieses mit der Funktion „Daten Upload“ unter Anhaken des Kästchens „Finale Version“ (bei Excel 2003) bzw. über den Button „Upload final“ (bei Excel 2007 bzw. Excel 2010) vom Lead-Partner einzureichen. (Die zuständige Lead-Partner-RK wird automatisch darüber informiert.) Alle erforderlichen Beilagen sind der Lead-Partner-RK in digitaler Form (via e-Mail oder Datenträger) zu übermitteln. |
Welche Beilagen zum Antrag sind
erforderlich?
Alle Beilagen, die neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular
für die Antragseinreichung erforderlich sind, werden im Kapitel
„Hinweise“ im Antragsformular angeführt. Es sind
dies der Entwurf des Partnerschaftsvertrags, die Partnerschaftserklärung(en),
die Kofinanzierungserklärung(en) sowie – falls zutreffend
– die Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung
vorliegt. Weiters können von der prüfenden RK aber auch
noch andere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente sind der
Lead-Partner-RK in digitaler Form (e-Mail, Datenträger) zu übermitteln.
Dokumente mit Unterschrift sind dabei einzuscannen; beachten Sie dabei
bitte, die Daten zu komprimieren, um Speicherplatz zu sparen und das
System nicht unnötig zu belasten. |
Gibt es Mustervorlagen für
die erforderlichen Beilagen?
Auf der Programm-Homepage unter „Dokumente“
werden alle erforderlichen Beilagen zum Download zur Verfügung
gestellt. |
Wann wird der Antrag unterschrieben?
Die geschäftsmäßige Unterfertigung des Antrags erfolgt
zeitgleich mit der Unterzeichnung des EFRE-Vertrages; d.h.: nach Genehmigung
des Projekts durch den Begleitausschuss. Die Unterlagen dafür
werden dem Lead-Partner von der Lead-Partner-RK / VB übermittelt.
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Warum kann nicht noch einmal ein
leeres Antragsformular heruntergeladen werden?
Grundsätzlich ist der Download des Antragsformulars von www.efre.at/etz/download.aspx
mehrfach möglich. Wurde der Antrag jedoch bereits durch „Daten
Upload“ in der finalen Version eingereicht, ist kein weiterer
Download eines leeren Antragsformulars mehr möglich. |
Was passiert nach der Antragseinreichung?
Wurde ein Antrag final hochgeladen (= Einreichung der finalen Version),
werden die Zugangsdaten gesperrt, um ein weiteres Daten Upload zu
verhindern, und das Projekt geht in ein mehrstufiges Prüfungsverfahren.
Sollte sich im Zuge dessen herausstellen, dass Anpassungen im Antrag
erforderlich sind, wird die Sperre der Zugangsdaten durch die LP-RK
wieder aufgehoben und der Lead-Partner aufgefordert, die Korrekturen
durchzuführen und den Antrag erneut hochzuladen. |
Wie und wann erfolgt die Projektgenehmigung?
Die endgültige Entscheidung im Projektauswahlverfahren wird im
Begleitausschuss, dem obersten Entscheidungsgremium des Programms,
getroffen. Dieser tagt mehrmals im Jahr und stützt seine Entscheidung
auf die Ergebnisse des vorangegangenen Prüfungsverfahrens. Der
Projektträger (Lead-Partner) wird schriftlich über den Ausgang
des Verfahrens informiert. |
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