FAQs zur Antragstellung
Im Rahmen der Antragstellung können sich immer wieder Fragen und Unklarheiten ergeben. Wir haben versucht, die am häufigsten gestellten Fragen nachfolgend zu beantworten.
Wie komme ich zu einem Antragsformular?
1. Kontaktaufnahme mit der möglichen Lead-Partner-RK, 2. Kurzbeschreibung der Projektidee mittels Formular, 3. bei positiver Beurteilung der Projektidee erhält der Lead-Partner die Berechtigung, ein Antragsformular auszufüllen (via e-Mail), 4. mit den erhaltenen Zugangsdaten (PCode, Schreib-Passwort, Lese-Passwort) kann das Antragsformulars von www.efre.at/etz/download.aspx bezogen werden.
Was bedeutet PCode?
Jedem Projekt ist ein sog. PCode (Jxxxxx) zugeordnet, welcher das Projekt eindeutig identifiziert. Dieser Code wird Ihrem Projekt bereits bei der Freigabe der Projektidee zugewiesen und bleibt über den gesamten Projektzeitraum unverändert. Wir ersuchen Sie, diese Kennung bei jedem Schriftverkehr (z.B. mit einer RK) zu verwenden.
Was bedeutet Schreib- und/oder Lese-Passwort?
Wird eine Projektidee positiv beurteilt, erhält der Lead-Partner ein Verständigungs-Mail mit den Zugangsdaten, welches neben dem PCode auch zwei verschiedene Passwörter enthält. Mit dem Schreib-Passwort sind Schreib- und Leserechte verbunden, das Lese-Passwort berechtigt nur zum Lesen. Zum Ausfüllen des Antragsformulars ist das Schreib-Passwort erforderlich. Empfohlen wird, dass dieses ausschließlich vom Lead-Partner verwendet wird; die Projektpartner können damit den Antrag zwar lesen, aber nicht selbst befüllen. Diese Trennung ist programmtechnisch nicht zwingend erforderlich und kann zwischen den Projektteilnehmern geregelt werden.
Wie erfolgt der Datenaustausch zwischen den einzelnen Projektteilnehmern?
  • Datentransfer per e-Mail: Wenn das Antragsformular via e-Mail verschickt wird, vermeiden Sie bitte eine Bearbeitung direkt im Mail selbst; dies könnte zu Datenverlusten führen. Speichern Sie die Datei bitte jeweils lokal auf Ihrem Rechner, bevor Sie mit der Änderung beginnen.
  • Neben der herkömmlichen Versendung der Datei mittels e-Mail kann auch der Datentransfer über das System genutzt werden. Dazu stellt der Lead-Partner die Daten mittels „Daten Upload“ im System bereit. Der Projektpartner lädt sich von www.efre.at/etz/download.aspx ein leeres Antragsformular mit den Zugangsdaten (eventuell beschränkt auf Leserechte) herunter und holt sich die bereits vorhandenen Daten über „Daten Download“ in das Formular hinein. Er kann somit sämtliche bereits erfolgten Einträge lesen. Hat er nur das Leserecht, kann er keine Änderungen oder Ergänzungen durchführen; hat der Projektpartner ebenfalls Schreibrechte, kann er den Inhalt des Antrags verändern. Vorteil dieser Vorgehensweise ist insbesondere eine Datensicherung über das System.
  • Was ist ein Lead-Partner?
    Der Begriff Lead-Partner bezeichnet den federführenden Begünstigten in einem Projekt. Dies ist jener Partner, der die Gesamtkoordination und letztlich auch die Verantwortung für das Projekt gegenüber dem Programm INTERREG Bayern – Österreich 2007-2013 trägt. Änderungen in der Lead-Partnerschaft während der Projektlaufzeit sollten gut überlegt werden, da dies sowohl für das Projekt als auch programmtechnisch mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
    Wie viele Partner können in einem Projekt mitwirken?
    Je mehr Partner sich an der Umsetzung eines Projektes beteiligen, desto aufwendiger wird die Abwicklung. Deshalb haben wir die maximal mögliche Anzahl auf sieben (= Lead-Partner plus 6 weitere Partner) begrenzt. Empfohlen wird, nur jene Partner im Antrag anzuführen, bei denen für das Projekt auch Kosten anfallen.
    Wie hoch ist der EFRE-Fördersatz?
  • Für klassische INTERREG-Projekte und Netzwerk-Projekte gilt ein Fördersatz von max. 50% sowie jeweils 5% Zuschlag für die Erfüllung eines 3. und 4. Kooperationskriteriums.
  • Für überwiegend Investitionsprojekte sowie Infrastrukturprojekte gilt ein Fördersatz von max. 40% sowie jeweils 5% Zuschlag für die Erfüllung eines 3. und 4. Kooperationskriteriums.
  • Für überwiegend Investitionsprojekte sowie Infrastrukturprojekte von Kommunen und privaten Projektträgern gilt ein Fördersatz von max. 40% sowie jeweils 10% Zuschlag für die Erfüllung eines 3. und 4. Kooperationskriteriums.
    In begründeten Ausnahmefällen und bei Erfüllen aller 4 Kooperationskriterien kann die Förderintensität auf Projektteilebene auf max. 75% erhöht werden.
  • Ab welchem Zeitpunkt können im Projekt anfallende Kosten verrechnet werden?
    Grundsätzlich markieren die Datumsangaben von Projektbeginn und -ende jene Zeitspanne, in der projektbezogene Ausgaben getätigt werden können. Darüber hinaus ist es jedoch möglich, Ausgaben zur Vorbereitung des Projektes bis zu einer Höhe von 5% der gesamten förderfähigen Ausgaben geltend zu machen. Anerkannt werden dabei ausschließlich Reisekosten, Personalkosten sowie zwingend erforderliche externe Sach- und Dienstleistungen. Diese sog. Vorbereitungsphase kann sich maximal auf 1 Jahr vor Projektbeginn – frühestens der 01.01.2007 – erstrecken.
    Was bedeutet der Begriff „Kooperationskriterien“?
    Grundvoraussetzung für die Förderung eines Projektes aus INTERREG ist der Nachweis, dass die Projektteilnehmer jeweils auf mindestens zwei Arten (Kriterien) zusammenarbeiten. Dabei gilt ein Kooperationskriterium nur dann als erfüllt, wenn alle Unterpunkte zutreffend sind. (Details siehe "Merkblatt Kriterien der Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“)
    Wie wird der Antrag ausgedruckt?
    Verwenden Sie für den Ausdruck des Antrags die Funktion „Antrag drucken“ im Antragsformular; dadurch erhalten Sie einen optisch ansprechenden Ausdruck. (Bei der Verwendung der Druckfunktion im Pull-down-Menü von Excel kann es vorkommen, dass die Daten – je nach Einstellung – nicht vollständig dargestellt werden.)
    Wie wird ein Antrag eingereicht?
    Ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt, ist dieses mit der Funktion „Daten Upload“ unter Anhaken des Kästchens „Finale Version“ (bei Excel 2003) bzw. über den Button „Upload final“ (bei Excel 2007 bzw. Excel 2010) vom Lead-Partner einzureichen. (Die zuständige Lead-Partner-RK wird automatisch darüber informiert.) Alle erforderlichen Beilagen sind der Lead-Partner-RK in digitaler Form (via e-Mail oder Datenträger) zu übermitteln.
    Welche Beilagen zum Antrag sind erforderlich?
    Alle Beilagen, die neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular für die Antragseinreichung erforderlich sind, werden im Kapitel „Hinweise“ im Antragsformular angeführt. Es sind dies der Entwurf des Partnerschaftsvertrags, die Partnerschaftserklärung(en), die Kofinanzierungserklärung(en) sowie – falls zutreffend – die Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Weiters können von der prüfenden RK aber auch noch andere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente sind der Lead-Partner-RK in digitaler Form (e-Mail, Datenträger) zu übermitteln. Dokumente mit Unterschrift sind dabei einzuscannen; beachten Sie dabei bitte, die Daten zu komprimieren, um Speicherplatz zu sparen und das System nicht unnötig zu belasten.
    Gibt es Mustervorlagen für die erforderlichen Beilagen?
    Auf der Programm-Homepage unter „Dokumente“ werden alle erforderlichen Beilagen zum Download zur Verfügung gestellt.
    Wann wird der Antrag unterschrieben?
    Die geschäftsmäßige Unterfertigung des Antrags erfolgt zeitgleich mit der Unterzeichnung des EFRE-Vertrages; d.h.: nach Genehmigung des Projekts durch den Begleitausschuss. Die Unterlagen dafür werden dem Lead-Partner von der Lead-Partner-RK / VB übermittelt.
    Warum kann nicht noch einmal ein leeres Antragsformular heruntergeladen werden?
    Grundsätzlich ist der Download des Antragsformulars von www.efre.at/etz/download.aspx mehrfach möglich. Wurde der Antrag jedoch bereits durch „Daten Upload“ in der finalen Version eingereicht, ist kein weiterer Download eines leeren Antragsformulars mehr möglich.
    Was passiert nach der Antragseinreichung?
    Wurde ein Antrag final hochgeladen (= Einreichung der finalen Version), werden die Zugangsdaten gesperrt, um ein weiteres Daten Upload zu verhindern, und das Projekt geht in ein mehrstufiges Prüfungsverfahren. Sollte sich im Zuge dessen herausstellen, dass Anpassungen im Antrag erforderlich sind, wird die Sperre der Zugangsdaten durch die LP-RK wieder aufgehoben und der Lead-Partner aufgefordert, die Korrekturen durchzuführen und den Antrag erneut hochzuladen.
    Wie und wann erfolgt die Projektgenehmigung?
    Die endgültige Entscheidung im Projektauswahlverfahren wird im Begleitausschuss, dem obersten Entscheidungsgremium des Programms, getroffen. Dieser tagt mehrmals im Jahr und stützt seine Entscheidung auf die Ergebnisse des vorangegangenen Prüfungsverfahrens. Der Projektträger (Lead-Partner) wird schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert.
     
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