Anpassung der Standardeinheitskosten (für Personalkosten und für Veranstaltungen mit externem Raumbedarf)

Erstellt am 19. Dezember 2022

Im Programm INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 erfolgt zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eine inflationsbedingte Anpassung der Standardeinheitskosten. In diesem Zusammenhang wurden die Stundensätze für Personalkosten sowie die Sätze für Veranstaltungen mit externem Raumbedarf entsprechend angepasst und können bereits für die aktuell laufende 2. Einreichrunde für Großprojekte (Ende der Einreichfrist: 31.01.2023) im Rahmen der Antragsstellung beantragt werden.

PersonalkostenStundensatz (gültig ab 2. Einreichrunde)
Leistungsgruppe 1€ 55,00
Leistungsgruppe 2€ 43,00
Leistungsgruppe 3€ 39,50
Leistungsgruppe 4€ 28,00

Veranstaltungen mit externem RaumbedarfSätze (gültig ab 2. Einreichrunde)
Ganztagespauschale€ 68,00 brutto bzw. € 59,00 netto
Halbtagespauschale€ 57,00 brutto bzw. € 49,00 netto

Wir möchten Sie darüber informieren, dass für bereits genehmigte Projekte keine nachträgliche Anpassung der Einheitssätze während der Projektlaufzeit vorgenommen werden kann. Die neuen Standardeinheitskosten gelten für zukünftige Projekteinreichungen und können bereits über das elektronische Monitoringsystem Jems beantragt werden.

Für Fragen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung stehen Ihnen die Regionalen Koordinierungsstellen sowie die Programmverwaltung sehr gerne zur Verfügung!

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