Informationen zur Antragstellung
Von der Projektidee zum Förderantrag
Voraussetzungen
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn es inhaltlich einer Prioritätsachse und einem dazugehörigen Spezifischen Ziel zugeordnet werden kann. Die Umsetzung des Projektes muss zu projektspezifischen Outputs führen, die wiederum zu den angestrebten Ergebnissen des Förderprogramms beitragen.
Die Auswahl der Projekte folgt vorab festgelegten, transparenten Projektselektionskriterien. Dadurch wird sichergestellt, dass die ausgewählten Vorhaben mit dem INTERREG-Programm in Einklang stehen und dazu beitragen, die spezifischen Ziele und Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten zu erreichen. Die allgemeinen Auswahlkriterien müssen erfüllt sein, um ein Projekt im INTERREG VI-A Deutschland/Bayern – Österreich 2021-2027 fördern zu können. Die Projektselektionskriterien beinhalten unter anderem die Prüfung der Projekte auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, auf Umweltverträglichkeit und Umweltauswirkungen, auf Klimaresilienz von Infrastrukturen, die Darstellung eines grenzübergreifenden Ansatzes, die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und auf die Auswirkungen auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen.
Der Weg zum Förderantrag in den Prioritäten 1, 2, 3 und 5 (ausgenommen People2People-Projekte)
Vor der formalen Antragstellung ist die zuständige Regionale Koordinierungsstelle zwingend über die Projektidee zu informieren, um eine erste unverbindliche Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vorzunehmen. Hierzu muss eine Projektskizze erstellt und abgeschickt werden. Die formale Antragstellung erfolgt dann im elektronischen Monitoring System des Programms (Jems).
Nach erfolgter Antragstellung findet die formale und inhaltliche Antragsprüfung gemäß den Projektselektionskriterien statt. Die Entscheidung über Genehmigung (unter evtl. Auflagen), Zurückstellung oder Ablehnung des Projektantrags obliegt dem bilateralen Begleitausschuss.
Vorgehen bei People2People-, Klein- und Mittelprojekten
Neben dem beschriebenen Vorgehen für Projekte, die vom bilateralen Begleitausschuss genehmigt werden, gibt es für Projekte, die vom jeweiligen EUREGIO-Gremium ausgewählt werden (d.h. People2People-, Klein- und Mittelprojekte), ein anderes Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Mittelprojekte (also Projekte mit beantragten förderfähigen Kosten von 35.000 € bis zu 100.000 €, welche vom jeweiligen EUREGIO-Gremium ausgewählt werden), können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden und unterliegen den Förderfähigkeitsregeln für Großprojekte. Bei der Antragsstellung ist, anders als bei den Großprojekten, keine Projektskizze notwendig.
Auch Kleinprojekte (beantragte förderfähige Kosten bis zu 35.000 €) können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden, unterliegen allerdings einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren.
People2People-Projekte (beantragte förderfähige Kosten bis zu 5.000 €) können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 7 gefördert werden und unterliegen ebenso einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Euregiostelle.
Alle Begleitdokumente zur Antragstellung finden Sie unter der Rubrik Downloads – Förderregeln und Leitfäden.
Einreichfristen
Projektart | Ende der Einreichfrist | Behandlung im Gremium |
Großprojekte | 31.05.2022 | 12.-13.10.2022 |
Mittel-, Klein- und p2p-Projekte | 30.09.2022 | 29.11. / 30.11. / 01.12. / 05.12. / 06.12. / 07.12.2022 |
Großprojekte | 31.01.2023 | 14.-15.06.2023 |
P2p-Projekte | 28.02.2023 | Mai 2023 |
Mittel- und Kleinprojekte | 31.05.2023 | ab 18.09.2023 |
P2p-Projekte | 30.09.2023 | Dezember 2023 |
Großprojekte | 31.10.2023 | 20.-21.03.2024 |
Mittel-, Klein- und p2p-Projekte | 29.02.2024 | Juni 2024 |