Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden: Groß-, Mittel-, Klein- und p2p-Projekte. Dementsprechend müssen sich diese den jeweiligen Spezifischen Zielen zuordnen lassen, unterliegen den entsprechenden Förderfähigkeitsregeln und müssen im Einklang mit der Programm- oder der EUREGIO-Strategie stehen.
Großprojekte können in allen Spezifischen Zielen (SZ), ausgenommen dem SZ 6 eingereicht werden. Vor der formalen Antragstellung ist die für den Leadpartner zuständige Regionale Koordinierungsstelle (RK) zwingend über die Projektidee zu informieren, um eine erste unverbindliche Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vorzunehmen und um Sie als Projektpartner zielgerichtet beraten zu können. Hierzu muss eine Projektskizze erstellt und abgeschickt werden (siehe Einreichung Projektskizze). Nach Abstimmung mit der RK kann die formale Antragstellung laufend im elektronischen Monitoring System des Programms (Jems) erfolgen. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der Antragsunterlagen zu den festgelegten Fristen erforderlich.
Nach erfolgter Antragstellung findet die formale (Gemeinsame Sekretariat) und inhaltliche (Regionale Koordinierungsstelle) Antragsprüfung gemäß den Projektselektionskriterien, sowie die Beurteilung durch Fachexperten statt. Die Entscheidung über Genehmigung (unter evtl. Auflagen), Zurückstellung oder Ablehnung des Projektantrags obliegt dem bilateralen Begleitausschuss.
Mittel-, Klein- und p2p-Projekte unterliegen – basierend auf dem geringerem Fördervolumen – einem vereinfachten Antrags- und Genehmigungsverfahren. Anders als bei Großprojekten unterstützt Sie die jeweilige EUREGIO (6 im Programmraum) von der Antragstellung bis zur Projektabrechnung.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss bzw. im regionalen Gremium ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der finalen Antragsunterlagen zu den festgelegten Fristen erforderlich.
Mittelprojekte können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden. Die Themenschwerpunkte innerhalb des SZ6, zu denen Projekte eingereicht werden können, sind in der jeweiligen EUREGIO-Strategie definiert. Bei der Antragstellung ist, anders als bei den Großprojekten, keine Projektskizze notwendig. Vor der formalen Antragstellung im Jems empfehlen wir bei Fragen Ihre zuständige EUREGIO zu kontaktieren.
Kleinprojekte können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen die Kosten plausibel dargestellt werden, um den von den Projektpartnern festgelegten Meilensteinen (z.B. eine grenzüberschreitende Veranstaltung) zugeordnet werden zu können. Die Themenschwerpunkte, zu denen Projekte eingereicht werden können, sind in der jeweiligen EUREGIO-Strategie definiert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen EUREGIO.
P2P-Projekte sind ausgerichtet zur Förderung von grenzüberschreitenden Begegnungsmaßnahmen und können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 7 eingereicht werden. Sie unterliegen ebenso einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren, bspw. erfolgen Antragstellung und Abrechnung analog. Im Rahmen der Antragstellung müssen die Kosten plausibel dargestellt werden, um den von den Projektpartnern festgelegten Meilensteinen zugeordnet werden zu können. Diese dienen anschließend der Überprüfung des Projekterfolgs. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen EUREGIO.