Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

GS – Gemeinsames Sekretariat INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.interreg-bayaut.net
GS – Gemeinsames Sekretariat INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014-2020 orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Suchergebnisse

Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit dem Suchergebnis. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite.

b) Dokumente(PDF,DOC,XLS)

Die Website www.interreg-bayaut.net bietet auf verschiedenen Subseiten die Möglichkeit Dokumente zu laden und/oder zu öffnen. Obwohl moderne Screenreader diese Formate öffnen und interpretieren können, kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht garantiert werden, da eine Überprüfung sämtlicher Dateien hinsichtlich Barrierefreiheit einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Es wird jedoch daran gearbeitet, die Dokumente Schritt für Schritt durch neuere Versionen hau ersetzen und diese Dokumente strukturell korrekt aufzubauen und damit den Vorgaben der WCAG in Zukunft zu entsprechen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Oktober 2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurde die Website www.interreg-bayaut.net und alle Unterseiten.
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 12. Oktober 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen:
Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website

https://www.interreg-bayaut.net/impressum/


Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

GS – Gemeinsames Sekretariat
INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014-2020 Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel: +43 732 7720 0 www.land-oberoesterreich.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung 
 Direktion Personal
Abteilung Personal 
 Antidiskriminierungsstelle 
 Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68 
 Fax (+43 732) 77 20-21 17 96 
 E-Mail: as.post@ooe.gv.at

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.interreg-bayaut.net wurde im Juni 2015 erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde im Juni 2021 technisch erneuert.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 01.05.2022 geplant.

Jems Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsbehörde des INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 ist bemüht, Jems im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Joint Electronic Monitoring System (Jems).

Konformitätsstatus

Die Verwaltungsbehörde des INTERREG VI-A Österreich-Bayern 2021-2027 orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugang zu erreichen

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:
Unangemessene Auflage
Die Web-Anwendung wird einer eingeschränkten Anzahl an registrierten Nutzern zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist die erwartete Anzahl an beeinträchtigten Nutzern innerhalb dieser Gruppe sehr begrenzt. Daher, bezugnehmend auf Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/2102 und speziell unter Berücksichtigung des Artikels 5.2 (b) der Verordnung (EU) 2016/2102, wird es als unangemessene Auflage betrachtet, alle Kriterien zur Barrierefreiheit in dem Teil der Web-Anwendung, welcher den registrierten Benutzern vorbehalten ist, zu erfüllen.
Inhalte von Dritten, zum Beispiel Anhänge, die in die Anwendung hochgeladen wurden und nicht in den Bereich der Verwaltungsbehörde des INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 fallen, sind von dieser Verordnung (EU) 2016/2102 ausgenommen. Zur Einhaltung der Regeln zur Barrierefreiheit bezüglich dieser Inhalte Dritter kann keine Aussage gemacht werden.

Programm- und Systemmanagement

Aus oben genanntem Grund wird das Programm- und Systemmanagement im Jems nicht regelmäßig auf Kompatibilität mit den Standards zur Barrierefreiheit, neben der standardmäßigen Unterstützung durch den gewählten Entwicklungsrahmen, überprüft.
Erfassung der WAI-ARIA-Attribute ist unvollständig (1.1.1 textloser Inhalt).
Gestaltungselemente sind nur zum Teil kompatibel mit Bildschirmleser (3.3.2 Markierungen oder Anweisungen).
Einige Markierungen und visuelle Strukturelemente halten den minimalen Kontrast nicht ein (1.4.3 Kontrast (Minimum)).
Die Anordnung der Elemente, die durch Tastatur-Navigation angesteuert werden, stimmen nicht immer mit der logischen Lesereihenfolge überein (2.4.3 Fokusreihenfolge)
Alternative Eingabemethoden und unterstützende Technologien werden nicht durch alle Gestaltungselemente unterstützt (1.3.1 Informationen und Verhältnisse; 3.3.1 Fehleridentifikation; 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 4.1.3 Statusbenachrichtigungen).

Antragsformular

Aus oben genanntem Grund wird der Bereich des Antragsformulars im Jems nicht regelmäßig auf Kompatibilität mit den Standards zur Barrierefreiheit, neben der standardmäßigen Unterstützung durch den gewählten Entwicklungsrahmen, überprüft.
Erfassung der WAI-ARIA-Attribute ist unvollständig (1.1.1 textloser Inhalt).
Gestaltungselemente sind nur zum Teil kompatibel mit Bildschirmleser (3.3.2 Markierungen oder Anweisungen).
Einige Markierungen und visuelle Strukturelemente halten den minimalen Kontrast nicht ein (1.4.3 Kontrast (Minimum)).
Die Anordnung der Elemente, die durch Tastatur-Navigation angesteuert werden, stimmen nicht immer mit der logischen Lesereihenfolge überein (2.4.3 Fokusreihenfolge)
Alternative Eingabemethoden und unterstützende Technologien werden nicht durch alle Gestaltungselemente unterstütz (1.3.1 Informationen und Verhältnisse; 3.3.1 Fehleridentifikation; 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 4.1.3 Statusbenachrichtigungen).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Barrierefreiheit der Web-Anwendung wurde durch eine Selbstbewertung, gemäß den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA am 31. Mai 2021 durchgeführt.
(Die Erklärung wurde zuletzt am 02.03.2022 überprüft.)

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie das Problem und benennen Sie die fragliche URL der Webseite oder des Dokuments.
Bitte senden Sie Ihr Feedback an: gs.interreg@ooe.gv.at
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Verwaltungsbehörde
INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel: +43 732 7720 0
E-Mail: gs.interreg@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm