Erste Genehmigungen von Mittel-, Klein- und People-to-People Projekten im INTERREG VI-A BY-AT 21-27

Erstellt am 21. Dezember 2022

Im neuen INTERREG VI A-Programm der Europäischen Union zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Österreich – Bayern 2021-2027 ist auch die Förderung von Projekten bis 100.000 € auf Ebene der sechs EUREGIOS im Programmraum möglich. Dazu gibt es in sogenannten Euregio-Strategien jeweils drei thematische Schwerpunktsetzungen, in denen diese kleineren Projekte (Mittel-, Klein- und people-to-people Projekte) umgesetzt werden können und wodurch eine zielgerichtete Entwicklung der funktionalen Teilregion im bayerisch-österreichischen Grenzraum vorangetrieben wird. Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe trifft dabei auf Ebene Euregio ein neu eingerichtetes Entscheidungsgremium.

In der ersten Einreichfrist für MP, KP und p2p Projekte, die am 30.09.2022 endete, wurden 37 Projektanträge eingereicht. Die erste Runde der Genehmigungen fand zwischen 29. November und 07. Dezember 2022 statt. Durch insgesamt 28 genehmigte Projekte werden in etwa 821.000 € EFRE Mittel für die funktionalen Teilregionen des Programmraumes gebunden.

Das Gremium der Euregio Inntal startete am 29.11.2022 in die erste Genehmigungsrunde und konnte dabei ein Mittelprojekt und ein Kleinprojekt genehmigen. Das Gremium der Euregio Zugspitze – Wetterstein – Karwendel genehmigte am 30.11.2022 ein Mittel-, zwei Klein- und ein people-2-people-Projekt. In der westlichsten Euregio via salina tagte das Gremium am 01.12.2022 und konnte dabei zwei Mittelprojekte genehmigen. In der Euregio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein wurden zum Krampustag am 05.12.2022 vier Mittel-, zwei Klein- und fünf people-2-people-Projekte durch das Gremium genehmigt. Am Hl. Nikolaus, 06.12.2022, tagte das Gremium der ARGE Euregio und konnte dabei ein Mittel-, drei Klein- und zwei people-2-people-Projekte genehmigen. Zum Abschluss der ersten Genehmigungsrunde konnte das Gremium der neu gegründeten Euregio Schwaz / Bad Tölz-Wolfratshausen / Miesbach am 07.12.2022 drei Kleinprojekte genehmigen. Die genehmigten Projekte können nun in die Umsetzung starten.

Für weitere Projektideen und erneute Projekteinreichungen wurde auch bereits eine zweite Einreichfrist mit 31.05.2023 definiert. Bis zu dieser Frist können wieder Mittel- und Kleinprojekte eingereicht werden, welche in Genehmigungssitzungen Mitte Herbst 2023 beschlossen werden sollen.

Für die Einreichung von people-to-people Projekten stehen künftig gesonderte Einreichtermine zur Verfügung (zwei Mal jährlich, Ende Februar und Ende September).

Gerne unterstützen Sie die Euregio-Geschäftsstellen mit Beratung bei der Projektentwicklung und Antragstellung. Ebenso sind sämtliche Informationen sowie die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Projekte auf unserer Programmhomepage sowie auf den Homepages der Euregios zu finden.

Euregio ZWK
ESBM
Euregio via Salina