Prioritäten und Spezifische Ziele

Das Programm INTERREG VI-A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance.

Die daraus abgeleitete Programmarchitektur umfasst 5 Prioritäten (PA), die sich auf insgesamt 7 Spezifische Ziele thematisch unterteilen. Gerne möchten wir Ihnen diese hier vorstellen, um eine Idee davon zu bekommen, in welchen Bereichen grenzüberschreitende Projekte in der Förderperiode 2021-2027 unterstützt werden können.

Nachstehend finden Sie die abgestimmten Programminhalte des Kooperationsprogrammes INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027.

Priorität 1 – Zukunftsfähige Wirtschaft

In der Prioritätsachse 1 steht die positive Positionierung des Programmraums im Mittelpunkt um im Miteinander das wirtschaftliche Wachstum anzukurbeln und die Innovationskraft zu stärken. Dies soll durch aktives Bearbeiten von Disparitäten und Herausforderungen im Programmraum geschehen, wobei ein Beitrag zur twin transition, zur grünen wie digitalen Transformation geleistet wird. Hierfür ist die Anknüpfung an programmraumspezifische Stärkefelder wie beispielsweise Informations- und Kommunikationstechnologien, Energie und Cleantech, intelligente Produktionstechnologien und Mechatronik, Materialwissenschaften, Lebenswissenschaften, technologiebasierte Dienstleistungen, Tourismus oder Healthtech zentral.

Grundlage für eine positive Wirtschaftsentwicklung im Programmraum ist eine hohe Innovationsfähigkeit der Wirtschaft, gestützt von einer vielfältigen Hochschullandschaft. Auch wenn zum Teil überdurchschnittliche FuE-Intensitäten im Programmraum verzeichnet werden, so sind insgesamt zu wenige Innovationsakteure vorhanden. Daher soll die Forschungs- und Entwicklungs- und Innovationskraft (FuEuIKraft) unter Nutzung des Potenzials der gesamten Region und möglicher Synergien weiter gestärkt werden.

Der Zugang für Unternehmen zu regionalen Wissenssystemen ist hierbei ein zentraler Punkt, um Impulse für Neues zu setzen.

Die Wirtschaft im Programmraum ist mit einigen Veränderungen wie beispielsweise dem Fachkräftemangel, den Auswirkungen der Corona-Pandemie oder der Digitalisierung konfrontiert. In diesem Zusammenhang ist die unternehmerische Kapazität abzusichern. Eine Förderung der unternehmerischen Kompetenz für Innovation, Spezialisierung, Agilität und Resilienz soll hier die Zukunftsfähigkeit der Unternehmenslandschaft im Programmraum gewährleisten.

Europäische, nationale und regionale Strategien, an die in der Prioritätsachse angeknüpft werden kann, sind vor allem: Horizont Europa; RIS3-Strategie (regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung); Strategie der Österreichischen Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation; Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie der Bayerischen Staatsregierung; regionale Strategien der österreichischen Bundesländer im FuEuI-Bereich.

Die Prioritätsachse 1 „Zukunftsfähige Wirtschaft“ besteht aus folgenden Spezifischen Zielen (SZ):

Priorität 2 – Resiliente Umwelt

In der Prioritätsachse 2 „Resiliente Umwelt“ werden die im Programmraum spezifischen naturräumlichen Entwicklungsbedingungen adressiert. Das Programmgebiet ist angesichts der topografischen Bedingungen eine ökologisch hoch sensible Region. Besonders der Klimawandel und seine Auswirkungen sowie die erhöhte Anfälligkeit für Wetterextreme sind als Gefährdungsfaktoren zu sehen. Die daraus hervorgehenden Herausforderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sind vielfältig.

Ein proaktiver Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung daran sowie der Schutz und die Verbesserung der Biodiversität stehen daher im Mittelpunkt.

Relevante Strategien und Programme, an die in der Prioritätsachse angeknüpft werden kann, sind u.a. die EU-Biodiversitätsstrategie 2030, Green Deal der Europäischen Union, Klimaschutz-Übereinkommen von Paris, das Klimaschutzprogramm Bayern 2050, die österreichische Klima- und Energiestrategie (#mission2030), das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 sowie die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+.

Die Prioritätsachse 2 „Resiliente Umwelt“ besteht aus folgenden Spezifischen Zielen (SZ):

Priorität 3 – Nachhaltiger Tourismus

In der Prioritätsachse 3 „Nachhaltiger Tourismus“ wird die wichtige Rolle des Tourismus im Programmraum für die wirtschaftliche Entwicklung als Beschäftigungsmotor und zur Sicherung der Versorgungsqualität in den Mittelpunkt gestellt. Der Tourismus bietet für den ländlichen Raum Chancen, durch Kaufkraftzufluss, Infrastrukturausbau und Arbeitsplätze zu Wohlstand und Chancengleichheit beizutragen.

Im Programmraum zählt der Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und leistet einen bedeutenden Einkommensbeitrag in den einzelnen Regionen. Durch seine Vorleistungs- und Vorlieferungsbetriebe wirkt er im Programmraum weit über die direkten Tourismusbetriebe hinaus. Diese Stellung ist jedoch durch unterschiedliche Entwicklungen und Herausforderungen wie etwa Digitalisierung, Fachkräftemangel oder „Overtourism“ in Frage gestellt.

Daher ist es notwendig, gemeinsam Lösungen zu finden um den Tourismus resilient, sozial- und umweltverträglich sowie integriert weiterzuentwickeln. Die bei der Programmerstellung erarbeitete grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen. So wird sichergestellt, dass Projekte zum Tourismus kohärente und synergetische Interventionslogiken aufweisen.

Die Prioritätsachse 3 „Nachhaltiger Tourismus“ besteht aus folgendem Spezifischen Ziel (SZ):

Priorität 4 – Integrierte Regionalentwicklung

In der Prioritätsachse 4 „Integrierte Regionalentwicklung“ wird das Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität im Programmraum verfolgt. Dazu ist ein integriertes Vorgehen, ganz gleich ob es Wirtschafts-, Umwelt- oder andere Themen verknüpft, in den Mittelpunkt zu stellen um eine nachhaltige, regionale Entwicklung zu ermöglichen. Im Programmraum zeigen sich durch die spezifischen topografischen Bedingungen klar definierte grenzüberschreitende Handlungs- und Bezugsräume, in denen viele Entwicklungsfaktoren noch einmal konzentrierter und spezifisch aufeinandertreffen.

Grenznah werden diese Teilregionen durch sechs Euregios (EUREGIO via salina, EUREGIO Zugspitze-Wetterstein-Karwendel, EUREGIO Schwaz- Bad Tölz/Wolfratshausen-Miesbach, EUREGIO Inntal- Chiemsee-Kaisergebirge-Mangfalltal, EUREGIO Salzburg-Berchtesgadener Land- Traunstein sowie ARGE EUREGIO) abgedeckt.

Sie greifen grenzüberschreitende Entwicklungsfragen auf und stellen deren gemeinsame Bearbeitung sicher. Hierzu hat sich jede Euregio vertieft mit ihren spezifischen Herausforderungen auseinandergesetzt und eine entsprechende Euregionale Strategie zur integrierten territorialen Entwicklung für ihre eigene Grenzregion erarbeitet.

Die Prioritätsachse 4 „Integrierte Regionalentwicklung“ besteht aus folgendem Spezifischen Ziel (SZ):

Priorität 5 – Grenzüberschreitende Governance

In der Prioritätsachse 5 wird in Ergänzung zu den vorhergehenden Stoßrichtungen gemeinsam und gezielt am weiteren Abbau bestehender Grenzhindernisse gearbeitet, was das Zusammenleben und -arbeiten im Alltag der Grenzregionen verbessern und die Nutzung vorliegender gemeinsamer Potenziale erleichtern soll.

Im Programmraum bestehen weiterhin viele Hindernisse, die ein selbstverständliches und reibungsloses Zusammenwirken über die Grenze und ein Zusammenleben im Alltag des Grenzraums erschweren.

Diese Hindernisse sind vor allem auf individueller Ebene der regionalen Bevölkerung, auf rechtlich-administrativer Ebene aufgrund unterschiedlicher Systeme sowie auf struktureller Ebene zu finden.

Durch Begegnungen und Austausch auf unterschiedlichen Ebenen zu vielseitigen Themen sowie durch die gezielte Bearbeitung von ausgewählten Schwerpunktthemen sollen die Grenzhindernisse weiter abgebaut und so die grenzüberschreitende Kooperation im Programmraum auf eine dauerhafte Basis gestellt werden.

Die Prioritätsachse 5 „Grenzüberschreitende Governance“ besteht aus folgendem Spezifischen Ziel (SZ):

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