Das Programm INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 17.03.2022 genehmigt. Das Förderprogramm wurde demnach als eines der ersten kohäsionspolitischen Programme in der neuen Förderperiode beschlossen.
Übermitteln Sie uns Ihre Projektidee in Form einer Projektskizze für eine erste unverbindliche Einschätzung durch Ihre zuständige Regionale Koordinierungsstelle und/oder veröffentlichen Sie diese, um sich mit weiteren Projektpartnern zu vernetzen. Die Antragsstellung ist laufend möglich und erfolgt im elektronischen Monitoringsystem des Programms (JEMS).
Die programmverantwortlichen Stellen beraten Sie gerne über die Fördermöglichkeiten im Programm!