Bei Änderungen während der Projektumsetzung von Großprojekten z.B. Änderung der Projektpartnerschaft, des Projektinhalts oder des Kostenplans, muss in Abstimmung mit Ihrer Regionalen Koordinierungsstelle ein Änderungsantrag an die Verwaltungsbehörde (VB)/das Gemeinsame Sekretariat (GS) gestellt werden. Nach Prüfung des Antrags holen diese die erforderlichen Beschlüsse/Zustimmungen ein (abhängig vom Ausmaß der Änderung). Bei erfolgreichem Beschluss erstellt die VB ggf. eine Vertragsergänzung und das GS setzt die Änderungen im Jems um.
Für Änderungen bei Mittel-, Klein- und p2p-Projekten stimmen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen EUREGIO ab.