Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten, die die technischen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen für die Projektumsetzung aufbringen können.

Die Projekte sind grundsätzlich als grenzüberschreitendes Vorhaben mit jeweils mindestens einem bayerischen und österreichischen Partner zu planen und durchzuführen. Per se grenzüberschreitende Organisationen (z. B. EVTZ, EWIV, Vereine mit Mitgliedern von beiden Seiten der Grenze) können auch ohne Vorhandensein eines Projektpartners als Träger eines Projektes zugelassen werden. Dabei muss allerdings die ernsthafte Absicht der Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit dieses Zusammenschlusses nachgewiesen werden können.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach vorab festgelegten, transparenten Projektselektionskriterien. Dabei wird zwischen den Projektselektionskriterien des Begleitausschusses und Projektselektionskriterien des EUREGIO-Gremiums unterschieden. Dadurch wird sichergestellt, dass die ausgewählten Vorhaben mit dem INTERREG-Programm in Einklang stehen und dazu beitragen, die spezifischen Ziele und Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten zu erreichen.

Ein Projekt kann demnach nur gefördert werden, wenn es inhaltlich einer Prioritätsachse und einem dazugehörigen Spezifischen Ziel (siehe Prioritäten und Spezifische Ziele) (abhängig von Projektart, siehe Tabelle unten) bzw. thematisch einem von drei Schwerpunkten der jeweiligen EUREGIO-Strategie (siehe EUREGIO-Strategien) zugeordnet werden kann (Mittel- und Kleinprojekte).

Die Umsetzung des Projektes muss zu projektspezifischen Outputs führen, die wiederum zu den angestrebten Ergebnissen des Förderprogramms beitragen

Die Projektselektionskriterien beinhalten weiters unter anderem ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Projektteilnehmer, die Umweltverträglichkeit, die Wirkung des Projekts im Programmgebiet, die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Auswirkungen auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen.

Übersicht Projektarten

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