Publizität

Im Rahmen der Projektumsetzung sind von allen Projektpartnern Publizitätsvorschriften zwingend einzuhalten. Diese umfassen:

  • Kurzbeschreibung des Projektes auf der Website oder social-media Seite
  • Verwendung des INTERREG-Logos auf Dokumenten und Werbeartikeln für Projektbeteiligte und die Öffentlichkeit, das Programmlogo muss dabei zumindest die Größe der anderen Logos aufweisen
  • bei Investitionen (Ausrüstungskosten und Infrastrukturkosten) mit mehr als 100.000 € öffentlicher Unterstützung (EFRE + weitere nat. KOFI): gut sichtbar angebrachte Schilder, Tafeln auf Investition
  • Plakat mit Informationen zum Projekt (mind. A3)
  • Kommunikationsveranstaltung bei Projekten mit mehr als 5 Mio. € Gesamtkosten

Weiters ersuchen wir Sie bei weiteren Pressemitteilungen auf die INTERREG Förderung hinzuweisen.

Die Einhaltung der Vorschriften wird im Rahmen der Abrechnung kontrolliert und bei Missachten der Vorschriften kann es zu Kürzungen kommen.

Vorlagen für A3 Plakate sowie das INTERREG und die Länder-Logos sind im Downloadbereich bereitgestellt. Gerne verbreiten wir öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, spannende Presseaussendungen und Projektsteckbriefe auch über unsere Webseite.

Datenschutz
Wir, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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