FAQs zur Antragstellung

Die Höhe des Kostenanteils der Projektteilnehmenden ist nicht entscheidend dafür, wer im Projekt den Lead übernimmt.
Der Lead Partner übernimmt im Projekt eine koordinierende Rolle, ist erster Ansprechpartner für das Förderprogramm und vertritt in seiner Rolle das gesamte Projektkonsortium. Er ist gegenüber den Programmbehörden, insbesondere gegenüber der Verwaltungsbehörde beim Land Oberösterreich als Fördergeber, für die Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Seine Verantwortung im Einzelnen bestimmt sich nach den Festlegungen im EFRE-Fördervertrag mit der Verwaltungsbehörde. Details sind den Vorlagen für den EFRE-Fördervertrag und den Partnerschaftsvertrag zu entnehmen.

Unternehmen können direkt als Projektpartner in ein INTERREG Projekt eingebunden werden. Besonders in den Spezifischen Zielen 1 und 2 ist dies gewünscht und zielführend. In diesen Zielen sollen sich die Projektergebnisse in den Unternehmen der Programmregion möglichst greifbar zeigen. Ob Unternehmen direkt als Projektpartner (Partnerschaftserklärung wird benötigt), als assoziierte Partner mit einem Letter of Intent (LoI) oder über Intermediäre wie Cluster, Interessensvertretungen, etc. eingebunden werden, hängt von den Zielsetzungen und der Ausgestaltung des jeweiligen Projektes ab.
Bei der Einbindung von Unternehmen ist ein gesondertes Augenmerk auf die Beihilfenrelevanz und den Umgang damit zu legen (AGVO, de minimis).

Assoziierte Projektteilnehmende sind im Antragsformular nicht vorgesehen. Organisationen, die nicht als
Projektteilnehmende im Projekt involviert sind, können ihre Unterstützung oder Beteiligung in einem Letter of
Intent (LoI) zum Ausdruck bringen. Dieser kann dem Projektantrag als Anhang beigelegt werden.

Die eigentlichen Projektpartner sind maßgeblich an der Umsetzung der Projektinhalte beteiligt. Sie übernehmen die Umsetzung von Aktivitäten, haben eine festgelegte Rolle im Projekt und setzen dafür ihre (personellen) Ressourcen ein. Projektpartner schließen mit dem Lead-Partner einen verbindlichen Partnerschaftsvertrag in dem die Aufgaben und Pflichten des Lead-Partners sowie der Projektpartner definiert sind. Ein Muster zum Partnerschaftsvertrag/-vereinbarung finden sie auf der Programmhomepage unter: https://www.interreg-bayaut.net/downloads/grossprojekte/
Assoziierte Projektpartner unterstützen die Umsetzung des Projektes und begrüßen die darin geplanten
Aktivitäten. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Intermediäre, die sich bereit erklären Projektergebnisse zu streuen oder ihre Expertise bei verschiedenen Gelegenheiten einzubringen (z.B. Wirtschaftskammern, Verbände, ...). Assoziierte Projektpartner können wertvolle Beiträge dazu leisten die Projektergebnisse aufzuwerten, sind im Gegensatz zu den Projektpartnern jedoch nicht in der Verantwortung diese zu erreichen.

Der Sitz der ProjektpartnerInnen ist unerheblich, unabhängig davon welche Rolle der Partner im Projekt
einnimmt. Wichtig ist, dass das Projekt seine Wirkung im Programmraum entfaltet. Die Teilnahme von
ProjektpartnerInnen mit Sitz außerhalb des Projektgebietes kann vor allem dazu dienen Ressourcen (Wissen,
Kompetenzen und dgl.) in ein Projekt einzubringen, das im Programmraum selbst nicht vorhanden wäre. Die
Programmregion und die ansässige Bevölkerung bzw. Unternehmen müssen klar profitieren. Der Fördersatz von 75% gilt für alle Projektteilnehmenden gleichermaßen.

Es gibt keine Vorgaben, wie lange ein Projekt dauern soll. Die Dauer muss in Hinblick auf die gesteckten
Projektziele realistisch sein. Generell gilt der Grundsatz, dass die Projektdauer 3 Jahre nicht überschreiten soll.

Je nach Zielsetzung des Projektes können Teilnehmende aus unterschiedlichen Regionen involviert sein.
Grundsätzlich wird es seitens der Programmverwaltung gutgeheißen, wenn größere Gebiete des
Programmraums angesprochen werden.

Nein. Projekte, die einen Teilraum des Programmgebietes betreffen, sollten Spezifika dieser Teilregion gezielt
ansprechen (z.B. unter Berücksichtigung einer EUREGIO Strategie) oder eine Verbreitung der
für einen Teilraum erarbeiteten Projektoutputs als Inhalt haben.

Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen der Fördersummen, insbesondere muss keine bestimmte
Mindestfördersumme erreicht sein, um ein Projekt einzureichen.
Die Untergrenze für Großprojekte liegt bei 35.000 €. Für die maximale Höhe des Projektbudgets gibt es keine Vorgaben. Orientierung bieten die Laufzeit des Förderprogrammes, die Zielsetzungen für Ergebnis- und Outputindikatoren im Kooperationsprogramm sowie das zur Verfügung stehende Budget in dem jeweiligen Spezifischen Ziel (siehe dazu auch Kurzfassung Kooperationsprogramm).

Nein. Eine Tätigkeitsbeschreibung der vorgesehenen ProjektmitarbeiterInnen ist ausreichend. Falls bereits
bestehendes Personal am Projekt mitwirken soll, dem Antrag die bestehenden Arbeitsverträge/Dienstverträge
sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung beizulegen.

Jeder Projektteilnehmende kann selbst die passende Abrechnungsart wählen. D.h. ein Projektteilnehmender
kann beispielsweise die Restkostenpauschale anwenden, während eine weitere Projektteilnehmende Echtkosten abrechnet.
Die im Projektantrag gewählte und durch den Begleitausschuss genehmigte Abrechnungsart ist verbindlich und für die gesamte Projektlaufzeit anzuwenden.

Nein. Sacheigenleistungen (In-Kind) sind nicht förderfähig. Das bedeutet Personalaufwand (beispielsweise von
ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern) kann nicht zur Finanzierung des Projektes herangezogen werden.

Das europäische und nationale Vergaberecht ist uneingeschränkt gültig. Durch die Anwendung der
Restkostenpauschale wird die Einhaltung vom Fördergeber nicht geprüft. Mitbewerber im Vergabeverfahren
oder nationale Behörden können die Verfahren nach den geltenden Vorschriften beeinspruchen oder prüfen.

Ja, eine Person kann bei mehreren Projektträgern angestellt werden und für diese Personalkosten geltend
machen. Dies muss sachlich begründet und nachvollziehbar sein. Der jährlich abgerechnete Stundenaufwand
darf auch in diesem Fall 1720h pro Person, über die Summe der Projektpartner bei denen er angestellt ist, nicht
überschreiten.

In erster Linie sind KMUs angesprochen, jedoch nicht ausschließlich.

Jedes Projekt ist einem Spezifischen Ziel eindeutig zuzuordnen. Die Zuordnung zu mehreren Spezifischen Zielen ist nicht möglich.

Ja, mit einem Klein- bzw. Mittelprojekt kann beispielsweise ein größeres Vorhaben vorbereitet werden. Jedes
Projekt muss Outputs und Ergebnisse erreichen, die u.a. über die festgelegten Indikatoren messbar sind. Diese Outputs und Ergebnisse müssen unabhängig davon sein, ob ein weiteres Förderprojekt genehmigt wird. D.h. es kann nicht alleiniges Projektziel sein ein weiteres Förderprojekt vorzubereiten. Zusätzlich müssen mit dem weiteren Projekt andere, nachhaltige Outputs und Ergebnisse erreicht werden.

Websites, die alleine dem Zweck dienen die Projektaktivitäten publik zu machen, sind nicht förderfähig.
Websites können nur dann gefördert werden, wenn sie ein zentrales Element sind, um die angestrebten
Projektziele zu erreichen. Zum Beispiel kann es Ziel des Projektes sein, Bewusstseinsbildung im Bereich
Klimawandelanpassung zu betreiben und das Mittel der Wahl ist eine Website. Nach Abschluss des Projektes
muss der langfristige Betrieb sichergestellt sein.
Die geltenden Regeln für die Publizität von Projekten sind hier zu finden: https://www.interreg-bayaut.net/wp-content/uploads/2022/06/VB-RD_23_Publizitaetsvorschriften-fuer-Projektteilnehmer.pdf

Weniger Arbeitspakete unterstützen eine unkomplizierte Berichtslegung und ermöglichen eine einfache
administrative Projektabwicklung. In den meisten Fällen ist ein Arbeitspaket mit mehreren Aktivitäten
ausreichend.

Alle Angaben in der Projektskizze können sich bis zur Antragsstellung noch ändern. Ziel der Projektskizze ist es, das Projektvorhaben strukturiert zu präsentieren und frühzeitig mit den zuständigen Regionalen
Koordinierungsstellen Kontakt aufzunehmen. Die Projektskizze ist bewusst einfach gehalten, sodass sie ohne
großen Zeitaufwand befüllt werden kann. Die Projektskizze ist dem Förderantrag beizulegen, dabei sind etwaige Änderungen die sich aus den Gesprächen mit den Regionalen Koordinierungsstellen ergeben nicht einzupflegen, die Einreichversion ist ausreichend.
Durch das Einreichen einer Projektskizze vor der eigentlichen Antragstellung im Jems soll sichergestellt werden, dass Vorhaben die zur Förderung eingereicht werden grundsätzlich den Zielen des Förderprogrammes entsprechen.

Projektanträge können grundsätzlich laufend eingereicht werden. Damit ein Projekt in der nächsten Sitzung des Begleitausschusses behandelt werden kann, gibt es einen Stichtag bis zu dem der Antrag eingereicht werden
muss. Die Fristen werden zeitgerecht auf der Website des Förderprogrammes veröffentlicht.

Mittelprojekte und Kleinprojekte, über deren Genehmigung die Regionalen Gremien der Euregios entscheiden, können nur im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden. People2people Projekte können im Spezifischen Ziel 7 eingereicht werden.
In allen anderen Spezifischen Zielen werden die Förderfähigkeitsregeln und das Genehmigungsverfahren
(Begleitausschuss) für Großprojekte angewandt. Großprojekte müssen ein Budget von mindestens 35.000 €
aufweisen.

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