1. Einreichfrist endet am 31. Mai 2022

Erstellt am 27. April 2022

Förderanträge für Großprojekte, die dem Begleitausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, müssen bis spätestens 31. Mai 2022 eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt über das Monitoringsystem Jems.

Bitte beachten Sie, dass für Großprojekte vor der Einreichung eines Förderantrags eine Projektskizze über die Programmwebsite einzureichen ist. Ihre zuständige Regionale Koordinierungsstelle prüft die Projektskizze auf die grundsätzliche Programmkonformität und nimmt eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Projektes vor. Bitte stimmen Sie die weitere Ausarbeitung Ihres Projektantrags sowie den Budgetentwurf mit Ihrer Regionalen Koordinierungsstelle ab.

Für eine Behandlung des Projekts im Begleitausschuss muss der vollständige Projektantrag inkl. aller erforderlichen Anhänge im Jems fristgerecht eingereicht werden. Es obliegt der Entscheidung des Begleitausschusses, welche Projekte genehmigt werden.