Erste Projektgenehmigungen im INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021 – 2027 für grenzüberschreitende Initiativen

Erstellt am 17. Oktober 2022

Von 12. bis 13. Oktober 2022 tagte zum 2. Mal der Begleitausschuss als beschlussfassendes Gremium des EU-Förderprogramms INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027. Es war coronabedingt das erste physische Treffen des konstituierten Gremiums, welches im niederbayerischen Deggendorf abgehalten werden konnte. Bei diesem Treffen wurden erstmals Projekte zur Beschlussfassung vorgelegt. Das INTERREG VI-A Bayern-Österreich Programm ist dadurch auch das erste kohäsionspolitische Programm der Förderperiode 2021 – 2027, welches durch die Genehmigung von Projekten auch auf dieser Ebene in die operative Umsetzung startet. Zur Umsetzung des INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 Programmes stehen rund 64. Mio. € EFRE-Mittel zur Verfügung.

Von 27 eingereichten Projektanträgen konnten 23 dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Insgesamt 19 Projektanträge, mit einem Fördervolumgen von rund 14 Mio. € EFRE wurden vom Begleitausschuss genehmigt, und können nun in die Umsetzung starten.

In den Spezifischen Zielen 1 und 2 mit dem Themenschwerpunkt einer zukunftsfähigen Wirtschaft im Programmraum wurden jeweils 4 Projekte genehmigt. Sie beanspruchen in etwa die Hälfte des für diese Ziele dotierten Budgets. Für die Resiliente Umwelt (Priorität 2) im Programmraum konnten 2 Projekte im Spezifischen Ziel 3, welches sich im Speziellen dem Umgang mit dem Klimwandel und Klimaanpassung widmet, genehmigt werden. Im Spezifischen Ziel 4, wo insbesondere die Biodiversität im Programmraum im Mittelpunkt steht, konnte noch kein Projekt genehmigt werden. Demzufolge stehen den Spezifischen Zielen in der Priorität 2 noch ausreichend Mittel für die nächste Einreichfrist zur Verfügung. Das Spezifische Ziel 5 widmet sich im Speziellen den für den Programrmaum relevanten Themen rund um den Tourismus. Hierfür konnten in der ersten Genehmigungsrunde 3 Projekte genehmigt werden, wodurch rund 20 % des dafür dotierten Budgets beansprucht werden. Die Eureigos iim Programmraum werden im Rahmen des Spezifischen Ziel 6, der integrierten Regionalentwicklung,unterstützt. Die dafür vorgehaltenen Mittel sind indikativ für die Umsetzung der Euregio Strategien und die Umsetzung von Mittel- und Kleinprojekten im Rahmen der Euregio Strateien eingeplant. Die 6 eingereichten Anträge zur Umsetzung der Euregio Strategien konnten alle genehmigt werden. Das aus europäischer Sicht sehr wichtige Thema der Boarder Obstacles wird im Rahmen des Spezifischen Ziel 7 für unseren Programmraum unterstützt. Hierzu sind programmseitig Aktivitäten geplant, um Akteure zu spezifischen Themen der Grenzhindernissen zusammen zu bringen. Es gab hierzu noch keine Projekteinreichungen mit der ersten Frist.

Durch die ersten genehmigten Projekte im INTERREG VI-A Bayern–Österreich 2021-2027 liegt die Ausschöpfung der Programmmittel in etwa bei 30%. Hierzu gilt es anzumerken, dass auch für die Förderperiode 2021-2027 eine 10%ige Überbindung der Mittel erfolgen wird. Es stehen somit in allen Spezifischen Zielen noch ausreichend Mittel für Projektgenehmigungen zur Verfügung. Zur Beschlussfassung von Projekten im Juni 2023 endet die nächste Einreichfrist mit 31.01.2023. Bei Interesse stehen insbesondere die Regionalen Koordinierungsstellen als erste Ansprechpersonen zur Verfügung. Gerne können Sie auch die Programmverwaltung kontaktieren.

Bildnachweis: GS Interreg BY-AT
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