Im Programm erfolgte zur Anpassung an die wirtschaftliche Lage eine erneute Indexierung der Stundensätze für Personalkosten sowie der Kosten für Veranstaltungen mit externem Raumbedarf. Die neuen Standardeinheitskosten sind ab 30.06.2024 mit der 4. Einreichrunde für Groß- (Einreichfrist: 15.07.2024) und Mittelprojekte (Einreichfrist: 30.11.2024) gültig.
Personalkosten | Stundensatz (gültig ab 4. Einreichrunde) |
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Leistungsgruppe 1 | € 62,00 |
Leistungsgruppe 2 | € 48,00 |
Leistungsgruppe 3 | € 44,00 |
Leistungsgruppe 4 | € 32,00 |
Veranstaltungen mit externem Raumbedarf | Sätze (gültig ab 4. Einreichrunde) |
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Ganztagespauschale | € 77,00 brutto bzw. € 66,00 netto |
Halbtagespauschale | € 64,00 brutto bzw. € 55,00 netto |
Für bereits genehmigte Projekte erfolgt während der Projektlaufzeit keine nachträgliche Anpassung der Standardeinheitskosten. Die aktualisierten Sätze gelten ausschließlich für zukünftige Projekteinreichungen und können im Rahmen der Antragsstellung über das elektronische Monitoringsystem JEMS beantragt werden.
Für Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen die Regionalen Koordinierungsstellen sowie die Programmverwaltung gerne zur Verfügung!