Regeln zur Förderfähigkeit von Projekten verabschiedet

Erstellt am 22. Dezember 2021

Einstimmiger Beschluss des neu bestellten Begleitausschuss ebnet den Weg zur künftigen Förderung von Projekten in der Förderperiode 2021-2027.

Gute Neuigkeiten für alle zukünftigen Projektträgerinnen und Projektträger. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses am 15. Dezember 2021 wurden gleich zwei wichtige Programmdokumente verabschiedet, die die Rahmenbedingungen zur Förderung von Projekten in der neuen Förderperiode bilden werden.

Je nach Höhe der Projektgesamtkosten greifen dabei zwei unterschiedliche Regelwerke. Die Förderfähigkeitsregeln für Großprojekte betreffen alle Projekte mit beantragten Gesamtkosten von mehr als 35.000 €. Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 35.000 €, also Kleinprojekte wie auch People-to-People (p2p) Projekte, unterliegen einem vereinfachten Verfahren in der Antragsstellung und Abrechnung. Die Förderfähigkeitsregeln für diese Projekte sind im Leitfaden dargestellt. Beide Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung.

Schon jetzt können Projektideen mithilfe der Projektskizze auf der Programm-Website übermittelt werden.

Die Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen stehen ebenfalls für Auskünfte zur neuen Förderperiode und den nun verabschiedeten Förderfähigkeitsregeln zur Verfügung.